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Freitag 08:00 - 12:00Jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr!
Leistung Detail
Eheschließung; Anmeldung
Die Eheschließenden müssen die Eheschließung beim Standesamt anmelden, damit dieses überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 08.07.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Einwohnermeldeamt / Standesamt
VGem Uffenheim